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Erdbaumaschinen

Ausbildung zum Führen von Erdbaumaschinen

Nach TRBS 211 Teil 4 mobile Arbeitsmittel, DGUV 100-500 Kap. 2.21
 

Gerne führen wir diese Schulung auch auf Anfrage bei Ihnen im Betrieb durch.

Information

Laut LSV GBG 5 BG der BGR 500 Kap. 2.12 (alt VBG 40 & BGR 262) und der TRBS2111 Teil 4 darf der Unternehmer nur Personen mit dem selbstständigen Führen von Baumaschinen beauftragen, die

  • mind. 18 Jahre alt sind
  • im Führen des Baggers, - Laders usw. unterwiesen sind
  • schriftlich beauftragt wurden (Fahrauftrag gem. Stufe III)
  • ihre Befähigung nachgewiesen haben (Schulung)

Der Unternehmer hat gem. BG Bau:

den Baugeräteführer schriftlich zu beauftragen, ihn über Gefährdungen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen beim Einsatz von Erdbaumaschinen zu unterweisen (Dokumentation).

Er hat die für den Einsatz von Erdbaumaschinen erforderlichen Vorschriften, Regeln und Informationen (Betriebsanleitung des Herstellers) zur Verfügung zu stellen und verständlich zu vermitteln, sich vom Maschinenführer die Befähigung zum Führen und evtl. Warten nachweisen zu lassen.

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