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Ausbildung von Bediener/innen von Hubarbeitsbühnen
Jeder Beschäftigte der gelegentlich oder regelmäßig mit einer Hubarbeitsbühne arbeitet benötigt eine Ausbildung, entsprechend den aktuellen Vorschriften, und muss sein Fachwissen schriftlich sowie praktisch nachgewiesen haben. Vorgesetzte welche nicht ausreichend ausgebildete Hubarbeitsbühnenfahrer einsetzen, gehen ein hohes Risiko auf Schadenersatz und Strafe bei einem Unfall ein.
Rechtliche Grundlagen
BetrSich §12 |
TRBS 2111 Teil 1 mobile Arbeitsmittel |
DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.10 |
DGUV Grundsatz 308-008, EN 280, ISO 18898 |
Voraussetzung
- Mindestalter 18 Jahre (in Abstimmung durch eine Ausbildung, 16 Jahre)
- Gesundheitliche und Charakterliche Eignung
Ablauf einer Schulung
Theoretischer Teil (08:00 Uhr - 12:00 Uhr)
- Rechtliche Grundlagen
- Unfallgeschehen
- Aufbau und Funktion von Hubarbeitsbühnen
- Antriebsarten
- Standsicherheit
- Allgemeiner Betrieb
- Regelmäßige technische Prüfungen
- Umgang mit Lasten
- Sondereinsätze: Übersteigen, PSAgA
- Verkehrsregeln und -wege
- Technische Maßnahmen: Quetschgefahr, Peitscheneffekt
Der theoretische Teil endet mit einer Multiple Choice Prüfung.
Praktischer Teil (13:00 Uhr - 16:00 Uhr)
- Einweisung an der Hubarbeitsbühne
- Fahrübungen
Der praktische Teil endet mit einer Fahrprüfung
Wir bieten Ihnen Schulungen in Ihrem eigenen Betrieb (Hubarbeitsbühne muss vorhanden sein) an, oder sie Kommen in einer unserer Schulungsräume im Allgäu <Zur Anfrage>