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Klasse C
Klasse C
Mindestalter
21/18 Jahre
Vorrausssetzungen
Der Erwerb der Klasse C setzt den Vorbesitz der Klasse B voraus.
Fahrzeuge
Kraftwagen (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)
- mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg und
- gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer
auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg
Befristung
Die Fahrerlaubnis wird für fünf Jahre erteilt.
Verlängerung um weitere 5 Jahre möglich nach Vorlage von
Ärztlichen- und Augenärztlichen Gutachten
Beinhaltet
Die Klasse C schließt die Klasse C1 ein
Bemerkung
Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7,5t zgM. einschließlich eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art.5)
Klasse CE
Klasse CE
Mindestalter
21/18 Jahre
Vorrausssetzungen
Der Erwerb der Klasse CE setzt voraus, dass der Bewerber die Fahrerlaubnis Klasse C besitzt oder die Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllt hat; in diesem Fall darf die Fahrerlaubnis der Klasse CE frühestens mit der Fahrerlaubnis der Klasse C erteilt werden.
Fahrzeuge
Zugfahrzeug der Klasse C in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg.
Befristung
Die Fahrerlaubnis wird für fünf Jahre erteilt.
Verlängerung um weitere 5 Jahre möglich nach Vorlage von
Ärztlichen- und Augenärztlichen Gutachten
Beinhaltet
Die Klasse CE schließt die Klassen C1E, BE und T ein
Bemerkung
Klasse CE berechtigt zum Führen von Fahrzeugen der Klassen C1E, BE und T. Der Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7,5t zulässiges Gesamtgewicht einschließlich eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art.5)