Have any questions?
+44 1234 567 890
Klasse A
Klasse A
Mindestalter
Krafträder: 24 Jahre (Dirkekteinstieg)
- bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 -> 20 Jahre
Vorrausssetzungen
Der Erwerb der Klasse A setzt keine andere Führerscheinklasse voraus.
Fahrzeuge
Krafträder mit
auch mit Beiwagen.
Befristung
Die Klasse A wird unbefristet erteilt
Beinhaltet
Die Klasse A schließt die Klassen A2, A1 und AM ein
Klasse A2
Klasse A2
Mindestalter
18 Jahre
Vorrausssetzungen
Der Erwerb der Klasse A2 setzt keine andere Führerscheinklasse voraus.
Fahrzeuge
Krafträder mit
auch mit Beiwagen.
Befristung
Die Klasse A2 wird unbefristet erteilt
Beinhaltet
Die Klasse A2 schließt die Klassen A1 und AM ein
Klasse A1
Klasse A1
Mindestalter
16 Jahre
Vorrausssetzungen
Der Erwerb der Klasse A1 setzt keine andere Führerscheinklasse voraus.
Fahrzeuge
Krafträder mit
auch mit Beiwagen.
Befristung
Die Klasse A1 wird unbefristet erteilt
Beinhaltet
Die Klasse A1 schließt die Klasse AM ein
Klasse B196
Klasse B196
Mindestalter
25 Jahre
Voraussetzungen
Der Erwerb der Schlüsselzahl B196 setzt die Fahrerlaubnisklasse B seit mind. 5 Jahren voraus.
Fahrzeuge
Krafträder mit
auch mit Beiwagen.
Befristung
Die Schlüsselzahl B196 wird unbefristet erteilt.
Beinhaltet
Die Klasse B schließt die Klasse AM ein
Klasse AM
Klasse AM
Mindestalter
15 Jahre
Vorrausssetzungen
Der Erwerb der Klasse AM setzt keine andere Führerscheinklasse voraus.
Fahrzeuge
Zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds) mit
- bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und
- einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder
- einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren,
auch mit Beiwagen.
Dreirädrige Kleinkrafträder mit
- bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
- Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) bzw. maximaler Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren) oder maximaler Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW (bei Elektromotoren)
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit
- bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
- Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) oder
- maximaler Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren) oder
- maximaler Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW (bei Elektromotoren) und
- Leermasse von nicht mehr als 350 kg
Befristung
Die Klasse AM wird unbefristet erteilt
Beinhaltet
keine
MOFA
MOFA Prüfbescheinigung
Mindestalter
15 Jahre
Vorrausssetzungen
Die MOFA-Prüfbescheinigung kann jeder erwerben.
Fahrzeuge
einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor — auch ohne Tretkurbeln —, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas); besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen jedoch angebracht sein.
Befristung
Die MOFA-Prüfbescheinigung ist unbefristet gültig.
Beinhaltet
keine
Bemerkung
Gilt nicht für Personen, die vor dem 01.04.1965 geboren sind.
Sie benötigen keine MOFA-Prüfbescheinigung