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Klasse A

Klasse A

Mindestalter

Krafträder: 24 Jahre (Dirkekteinstieg)

- bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 -> 20 Jahre

Vorrausssetzungen

Der Erwerb der Klasse A setzt keine andere Führerscheinklasse voraus.

Fahrzeuge

Krafträder mit

- Hubraum von mehr als 50 ccm
- bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h

   auch mit Beiwagen.

Befristung

Die Klasse A wird unbefristet erteilt

Beinhaltet

Die Klasse A schließt die Klassen A2, A1 und AM ein

Klasse A2

Klasse A2

Mindestalter

18 Jahre

Vorrausssetzungen

Der Erwerb der Klasse A2 setzt keine andere Führerscheinklasse voraus.

Fahrzeuge

Krafträder mit

- Motorleistung von nicht mehr als 35 kW/48 PS
- Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,2 kW/kg,

   auch mit Beiwagen.

Befristung

Die Klasse A2 wird unbefristet erteilt

Beinhaltet

Die Klasse A2 schließt die Klassen A1 und AM ein

Klasse A1

Klasse A1

Mindestalter

16 Jahre

Vorrausssetzungen

Der Erwerb der Klasse A1 setzt keine andere Führerscheinklasse voraus.

Fahrzeuge

Krafträder mit

- Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und
- Motorleistung von nicht mehr als 11 kW/15 PS und
- Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,1 kw/kg und
- dreirädrigen Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern bis zu 15 KW

   auch mit Beiwagen.

Befristung

Die Klasse A1 wird unbefristet erteilt

Beinhaltet

Die Klasse A1 schließt die Klasse AM ein

Klasse B196

Klasse B196

Mindestalter

25 Jahre

Voraussetzungen

Der Erwerb der Schlüsselzahl B196 setzt die Fahrerlaubnisklasse B seit mind. 5 Jahren voraus.

Fahrzeuge

Krafträder mit

- Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und
- Motorleistung von nicht mehr als 11 kW/15 PS und
- Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,1 kw/kg und
- dreirädrigen Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern bis zu 15 KW

   auch mit Beiwagen.

Befristung

Die Schlüsselzahl B196  wird unbefristet erteilt.

Gilt nur innerhalb Deutschland.
Ein "Aufstiegsprüfung" in die Klassen A/A2 nicht möglich.

Beinhaltet

Die Klasse B schließt die Klasse AM ein

Klasse AM

Klasse AM

Mindestalter

15 Jahre

Vorrausssetzungen

Der Erwerb der Klasse AM setzt keine andere Führerscheinklasse voraus.

Fahrzeuge

Zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds) mit

  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und
  • einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder
  • einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren,
       auch mit Beiwagen.

Dreirädrige Kleinkrafträder mit

  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
  • Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) bzw. maximaler Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren) oder maximaler Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW (bei Elektromotoren)

Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit

  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
  • Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) oder
  • maximaler Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren) oder
  • maximaler Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW (bei Elektromotoren) und
  • Leermasse von nicht mehr als 350 kg

Befristung

Die Klasse AM wird unbefristet erteilt

Beinhaltet

keine

MOFA

MOFA Prüfbescheinigung

Mindestalter

15 Jahre

Vorrausssetzungen

Die MOFA-Prüfbescheinigung kann jeder erwerben.

Fahrzeuge

einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor — auch ohne Tretkurbeln —, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas); besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen jedoch angebracht sein.

Befristung

Die MOFA-Prüfbescheinigung ist unbefristet gültig.

Beinhaltet

keine

Bemerkung

Gilt nicht für Personen, die vor dem 01.04.1965 geboren sind.

Sie benötigen keine MOFA-Prüfbescheinigung

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