Krafträder: 24 Jahre (Dirkekteinstieg)
- bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 -> 20 Jahre
Krafträder: 24 Jahre (Dirkekteinstieg)
- bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 -> 20 Jahre
Der Erwerb der Klasse A setzt keine andere Führerscheinklasse voraus.
Krafträder mit
auch mit Beiwagen.
Die Klasse A wird unbefristet erteilt
Die Klasse A schließt die Klassen A2, A1 und AM ein
18 Jahre
Der Erwerb der Klasse A2 setzt keine andere Führerscheinklasse voraus.
Krafträder mit
auch mit Beiwagen.
Die Klasse A2 wird unbefristet erteilt
Die Klasse A2 schließt die Klassen A1 und AM ein
16 Jahre
Der Erwerb der Klasse A1 setzt keine andere Führerscheinklasse voraus.
Krafträder mit
auch mit Beiwagen.
Die Klasse A1 wird unbefristet erteilt
Die Klasse A1 schließt die Klasse AM ein
25 Jahre
Der Erwerb der Schlüsselzahl B196 setzt die Fahrerlaubnisklasse B seit mind. 5 Jahren voraus.
Krafträder mit
auch mit Beiwagen.
Die Schlüsselzahl B196 wird unbefristet erteilt.
Die Klasse B schließt die Klasse AM ein
15 Jahre
Der Erwerb der Klasse AM setzt keine andere Führerscheinklasse voraus.
Die Klasse AM wird unbefristet erteilt
keine
15 Jahre
Die MOFA-Prüfbescheinigung kann jeder erwerben.
einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor — auch ohne Tretkurbeln —, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas); besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen jedoch angebracht sein.
Die MOFA-Prüfbescheinigung ist unbefristet gültig.
keine
Gilt nicht für Personen, die vor dem 01.04.1965 geboren sind.
Sie benötigen keine MOFA-Prüfbescheinigung