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Berufskraftfahrer (BKF) Aus- und Weiterbildung

Bus- und Lkw- Fahrer müssen wissen

Wer gewerblichen Güterkraft- oder Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführt, benötigt im Bereich des Güterkraftverkehrs für Fahrer von Fahrzeugen über 3,5t zulässige Gesamtmasse und im Bereich des Personenverkehrs für Fahrer von Fahrzeugen mit mehr als 8 Fahrgastplätzen zusätzlich zu seinem Führerschein eine „Grundqualifikation“

(Grundqualifikation)

01. Besitzstand

Wer einen Führerschein der Klasse(n) D1 bis DE vor dem 10. September2008 erworben hat, gilt kraft Gesetz als Grundqualifiziert (Besitzstand).
 
Wer einen Führerschein der Klasse(n) C1 bis CE vor dem 10. September 2009 erworben hat, gilt kraft Gesetz als Grundqualifiziert (Besitzstand).

(Grundqualifikation)

02. Dauer

Die Grundqualifikation gilt fünf Jahre ab dem 10. September 2008 bei den D – Klassen und ab dem 10.09.2009 bei den C- Klassen.

(Grundqualifikation)

03. Verlängerung

Die Verlängerung der Gültigkeit einer Grundqualifikation erfolgt durch eine Weiterbildung von 35 Stunden zu je 60 Minuten für jeweils 5 Jahre. Die Weiterbildung kann auch in Ausbildungseinheiten von jeweils mindestens 7 Stunden erworben werden.

Item No.

05. Neuerwerb

Eine Grundqualifikation erwirbt man durch eine bestandene Prüfung

  • Als Berufskraftfahrer (§4 Abs. 1 Nr. 2 BKrFQG)
  • Eine Grundqualifikation (§4 Abs.1 Nr.1 BKrFQG)
  • Einer beschleunigten Grundqualifikation (§ 4 Abs.2. BKrFQG)

Item No.

06. Ausbildung / Prüfung

Berufskraftfahrer erhalten die Grundqualifikation durch die Abschlussprüfung nach der Lehrzeit.

Wer eine Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG erwerben möchte, muss bei der zuständigen IHK eine theoretische und Praktische Prüfung ablegen (Dauer 240 min. Theorie und 210 min. Praxis).

Wer eine Beschleunigte Grundqualifikation nach § 4 Abs. 2 BKrFQG erwerben möchte, muss einen Lehrgang von 140 Std. durchlaufen und eine theoretische Prüfung (Dauer 90 Min.) bei der zuständigen IHK ablegen.

WIR BEREITEN DICH DARAUF VOR.

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