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Bus- und Lkw- Fahrer müssen wissen
Wer gewerblichen Güterkraft- oder Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführt, benötigt im Bereich des Güterkraftverkehrs für Fahrer von Fahrzeugen über 3,5t zulässige Gesamtmasse und im Bereich des Personenverkehrs für Fahrer von Fahrzeugen mit mehr als 8 Fahrgastplätzen zusätzlich zu seinem Führerschein eine „Grundqualifikation“
(Grundqualifikation)
01. Besitzstand
(Grundqualifikation)
02. Dauer
(Grundqualifikation)
03. Verlängerung
Die Verlängerung der Gültigkeit einer Grundqualifikation erfolgt durch eine Weiterbildung von 35 Stunden zu je 60 Minuten für jeweils 5 Jahre. Die Weiterbildung kann auch in Ausbildungseinheiten von jeweils mindestens 7 Stunden erworben werden.
Item No.
05. Neuerwerb
Eine Grundqualifikation erwirbt man durch eine bestandene Prüfung
- Als Berufskraftfahrer (§4 Abs. 1 Nr. 2 BKrFQG)
- Eine Grundqualifikation (§4 Abs.1 Nr.1 BKrFQG)
- Einer beschleunigten Grundqualifikation (§ 4 Abs.2. BKrFQG)
Item No.
06. Ausbildung / Prüfung
Berufskraftfahrer erhalten die Grundqualifikation durch die Abschlussprüfung nach der Lehrzeit.
Wer eine Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG erwerben möchte, muss bei der zuständigen IHK eine theoretische und Praktische Prüfung ablegen (Dauer 240 min. Theorie und 210 min. Praxis).
Wer eine Beschleunigte Grundqualifikation nach § 4 Abs. 2 BKrFQG erwerben möchte, muss einen Lehrgang von 140 Std. durchlaufen und eine theoretische Prüfung (Dauer 90 Min.) bei der zuständigen IHK ablegen.
WIR BEREITEN DICH DARAUF VOR.